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HWK Düsseldorf/Christoph Kottmann Fotografie

WeiterbildungTechnik-Lehrgänge

Neue Verordnung für Klimaanlagen in Kfz

Ab September 2026 werden die Anforderungen an die Qualifikation von Fachkräften erweitert. Künftig umfasst die Schulung und Zertifizierung den sachgerechten Umgang mit allen drei in Fahrzeugen eingesetzten Kältemittelgruppen. Inhaberinnen und Inhaber eines bisherigen Klimasachkundenachweises („altes Zertifikat“) dürfen nur noch bestimmte Tätigkeiten an Klimaanlagen ausführen. Zudem sind Sie verpflichtet, Ihr Zertifikat bis 12. März 2029 aufzufrischen oder sich neu zu schulen.

Um der erhöhten Nachfrage gerecht zu werden, bieten wir deshalb ab Oktober 2026 vermehrt Klimaanlagenschulungen an. Wir empfehlen allen betroffenen Fachkräften und Betrieben, sich frühzeitig über die neuen Anforderungen zu informieren und ggf. die notwendigen Fortbildungsmaßnahmen zu planen, um auch künftig alle Arbeiten an Fahrzeugklimaanlagen rechtssicher durchführen zu können.

Mehr Infos auch unter:
Arbeiten an Fahrzeug-Klimaanlagen unterliegen neuen Anforderungen: BIV Kfz

Das komplette Kurs-Angebot 2026

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