Eine Person hält die Karte des Elektronischen Berufsausweises in die Kamera. Nahaufnahme der Hand.
Andy Schnieders/Marketing Handwerk GmbH

Für Betriebe im GesundheitshandwerkElektronischer Berufsausweis – eBA + SMC-B

Um die Versorgung im Gesundheitswesen effizienter zu gestalten und den Behandlungs- sowie Therapiealltag aller beteiligten Akteure zu vereinfachen, sieht der Gesetzgeber Verbesserungen der medizinisch-digitalen Infrastruktur vor. Zentral ist dabei die Telematikinfrastruktur (TI),  eine Plattform, die alle Akteure im Gesundheitswesen wie Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen und künftig auch Gesundheitshandwerke miteinander vernetzen und eine schnelle, sichere Kommunikation ermöglichen soll.

  • Wichtiger Hinweis zur Telematik-Infrastruktur (TI): 
    Die Frist für den verpflichtenden Anschluss an die Telematik-Infrastruktur wurde vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verschoben.
  • Ab wann können Sie den eBA und/oder SMC-B beantragen? 
    Wir befinden uns aktuell in der Testphase der Antragsstrecke. Sobald diese abgeschlossen ist, wird die Antragsstellung freigeschaltet. Alle Betriebe der betroffenen Gewerke werden anschließend postalisch von uns informiert.
 

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gern!

Tel.: 0211 8795-599
gesundheitskarte@hwk-duesseldorf.de

Der elektronische Berufsausweis! Wozu?

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens nimmt immer weiter Fahrt auf. Ein zentraler Bestandteil dieser Entwicklung ist die Telematikinfrastruktur (TI), die es ermöglicht, Akteure wie Ärzte, Apotheken, Krankenkassen und nun auch Gesundheitshandwerke miteinander zu vernetzen. Dies betrifft Augenoptiker, Hörakustiker,  Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker und Zahntechniker sowie in Einzelfällen auch Friseure. Ziel ist ein effizienter und sicherer  Informationsaustausch zur besseren Versorgung. Der eBA ist eine personenbezogene Chipkarte im Scheckkartenformat zur Authentifizierung und elektronischen Signatur in der TI.

SMC-B für Betriebsinhaber

Die SMC-B ist der Betriebsausweis für die technische Teilnahme an der TI. Sie authentifiziert einen Betrieb als berechtigter Nutzer, wodurch der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Die SMC-B ist speziell für Betriebsinhaber oder vertretungsberechtigte Beschäftigte eines Betriebes im Gesundheitshandwerk vorgesehen. Die SMC-B ist fünf Jahre gültig. Jede Betriebstätte benötigt eine SMC-B. 

Beantragung und Kriterien

Sowohl der eBA als auch die SMC-B können ausschließlich über das Kundenportal der Handwerkskammer beantragt werden. Der Antrag auf den eBA kann ausschließlich von Personen gestellt werden, die eine berufliche Qualifikation zur Ausübung eines Gesundheitshandwerks gemäß der Handwerksordnung vorweisen können. Hierzu zählen etwa qualifizierte Inhaber oder Betriebsleiter eines Gesundheitshandwerksbetriebs.