WeiterbildungMeisterprüfungen im Handwerk
Als Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse ist die Handwerkskammer Düsseldorf zuständig für die Abwicklung von Meisterprüfungen im Regierungsbezirk Düsseldorf für zur Zeit 32 Handwerksberufe.
Welche Berufe das sind, zeigt die Liste der Meisterprüfungsausschüsse.
Wie ist der Ablauf der Meisterprüfungen?
Die Meisterprüfung umfasst 4 selbständige Prüfungsteile:
- Teil I: Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk gebräuchlichen Arbeiten
- Teil II: Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse
- Teil III: Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
- Teil IV: Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Die einzelnen Teile der Meisterprüfung können in beliebiger Reihenfolge zu verschiedenen Prüfungsterminen abgelegt werden. Wir empfehlen jedoch, zunächst mit den Teilen III und IV der Meisterprüfung zu beginnen, da insbesondere die betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse bei der Ablegung der Teile I und II von Vorteil sind.
Wie erfolgt die Anmeldung zur Prüfung?
- Sie melden sich mit einem gesonderten Formular zur Teilnahme an der Meisterprüfung an.
- Das Formular stellt Ihnen die Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse auch per E-Mail oder als Download gerne zur Verfügung.
- Dieses Anmeldeformular ist rechtzeitig (Anmeldefrist) vor Lehrgangsende bzw. vor dem Prüfungstermin in der Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse abzugeben. Beizufügen sind Kopien der Prüfungszeugnisse über bereits abgelegte Teile der Meisterprüfung.
Rechtsgrundlagen & Prüfungsvorschriften
Meisterprüfungsverfahrensverordnung - MPVerfV
Meisterprüfungsverordnungen für die Teile I und II
Allgemeine Meisterprüfungsverordnung für die Teile III und IV