Beschluss der Vollversammlung vom 14. Juni 2023Mobilität erhalten, Erreichbarkeit sichern – Für ein nachhaltiges und handwerksgerechtes Parkraummanagement

In vielen Kommunen im Regierungsbezirk Düsseldorf wird derzeit über Strategien für eine nachhaltige Mobilitätspolitik diskutiert. Ziel dieser Vorhaben ist die stadtverträgliche und emissionsarme Organisation von Verkehrsströmen und die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs zugunsten des Umweltverbundes. Dazu hat die Vollversammlung der Handwerkskammer Düsseldorf bereits am 11. November 2021 einen verkehrspolitischen Grundsatzbeschluss gefasst.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Reduzierung von öffentlichem Parkraum und der Aufstellung von Parkraummanagement-Konzepte zur Neuaufteilung des begrenzten öffentlichen Raums soll diese Position nun konkretisiert werden. Grundsätzlich teilt das Handwerk das Ziel einer nachhaltigen Mobilitäts- und Verkehrspolitik und wirkt deshalb in vielen Kommunen an Mobilitätspartnerschaften mit. Die Verringerung des Parkdrucks auf öffentlichen Straßen und eine Verbesserung der Verkehrssituation liegen dabei auch im natürlichen Interesse von Handwerksbetrieben. Gleichzeitig ist das Handwerk aber auf eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen in Kundennähe und am eigenen Betriebssitz angewiesen, um seine wichtigen Versorgungsfunktionen für die Bürgerinnen und Bürger erbringen zu können. Auch wenn die Betriebe etwa durch die Nutzung kleinerer Fahrzeugtypen oder von Lastenrädern eine stadtverträgliche Weiterentwicklung der eigenen Mobilitätsstrukturen anstreben, sind sie dennoch in vielen Einsatzbereichen für den Transport von Material und Werkzeug weiterhin auf (leichte) Nutzfahrzeuge angewiesen. Das Fahrzeug wird zudem nicht nur als Beförderungsmittel, sondern auch als „mobile Werkstatt" und ,,fahrbares Ersatzteillager" eingesetzt und muss daher bei Montage-/Reparaturarbeiten vor Ort verfügbar sein.

Vor diesem Hintergrund fordert die Handwerkskammer Düsseldorf Politik und Verwaltung auf, bei all ihren Überlegungen, Planungen und Maßnahmen zum Parkraummanagement die nachstehenden Anliegen des Handwerks zu berücksichtigen:

  1. Stellplätze in Bewohnerparkgebieten sichern
    In vielen Kommunen wird die Anzahl der Bewohnerparkgebiete (BPG) in innenstadtnahen Vierteln derzeit sukzessive ausgeweitet, um den Parkdruck zu reduzieren. Für ortsansässige Handwerksbetriebe, die nicht über ausreichende Stellplätze auf dem eigenen Betriebsgelände verfügen und auf das Parken im öffentlichen Raum angewiesen sind, kann dies ein großes Problem darstellen. Anders als meldebehördlich registrierte Bewohnerinnen und Bewohner haben sie keinen Rechtsanspruch auf einen Bewohnerparkausweis, der sie von den in BPG geltenden Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen freistellt. Vielmehr sind Gewerbetreibende auf Ausnahmegenehmigungen zum Parken am Betriebssitz nach § 46 StVO angewiesen. Diese werden jedoch nicht von allen Kommunen und wenn dann oft nur für eine streng begrenzte Anzahl an Fahrzeugen ausgestellt. Ohne entsprechende Ausnahmegenehmigungen werden in BPG ansässige Betriebe - obwohl sie integraler Bestandteil vieler Quartiere sind - wie gebietsfremde Fahrzeughalter behandelt und unterliegen ohne Abstriche der Parkraumbewirtschaftung. Dies führt zu einer erheblichen Belastung des lokalen Handwerks und kann zu einer Verdrängung der Betriebe aus innerstädtischen Quartieren in die Außenbezirke oder sogar über die Stadtgrenzen hinaus führen. In der Folge entstehen deutlich weitere Anfahrtswege, was die Mobilitätswende und das Ziel einer „Stadt der kurzen Wege" konterkariert.

    Vor diesem Hintergrund sind die Kommunen aufgerufen, für bis zu drei betriebsnotwendige Fahrzeuge von in BPG ansässigen Betrieben entsprechende Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO zum Parken am Betriebssitz zu erteilen. Zudem sollte eine Regelung geschaffen werden, die es ermöglicht, auf einer Ausnahmegenehmigung mehrere Fahrzeuge eintragen zu lassen. Damit dürfte trotzdem pro Ausnahmegenehmigung immer nur ein Fahrzeug zur selben Zeit am Betriebssitz parken, aber es bestünde die Möglichkeit, die Genehmigung für mehrere Fahrzeuge zu nutzen.
  2. Wirtschaftsstellflächen einführen
    Die gute Erreichbarkeit von Kunden und Baustellen mit dem eigenen Kfz bleibt für die meisten Handwerksbetriebe auf Dauer eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche wirtschaftliche Betätigung. Auch für die Funktionsfähigkeit der Städte ist die Sicherstellung der Erreichbarkeit eine unverzichtbare Voraussetzung. Bei einer angestrebten Verringerung des ruhenden Verkehrs und der Einrichtung von autoarmen bzw. autofreien Quartieren ist es folglich unerlässlich, den Stellplatzbedarf für das Handwerk weiterhin zu sichern, um die Versorgung der Anwohnerschaft mit Handwerksdienstleistung zu gewährleisten.

    In hochverdichteten Quartieren mit großem Parkdruck haben viele Handwerkerinnen und Handwerkerinnen auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Reduzierung von Parkflächen große Schwierigkeiten, einen Parkplatz in vertretbarer Entfernung zum Einsatzort zu finden. Der Handwerkerparkausweis ist ein sehr gutes Instrument, läuft aber ins leere, wenn trotz grundsätzlicher Parkberechtigung keine freien Stellplätze am Auftragsort verfügbar sind oder gar reduziert werden. Die Kommunen sollten deshalb in innenstadtnahen Bereichen, in Wohngebieten mit hohem Parkdruck und in autofreien Quartieren ergänzend zum Handwerkerparkausweis spezielle Stellflächen für den Wirtschaftsverkehr einrichten, die nur von versorgungswichtigen Dienstleistern, wie City-Logistikern und Handwerkern, genutzt werden dürfen. Als Orientierung kann die Stadt München dienen, die solche Stellflächen zum „Laden, Liefern und Leisten" geschaffen hat. Gleichzeitig ist der Bund gefordert, durch die Aufnahme eines Verkehrszeichens „Lade-/Servicezone" in die StVO einen rechtssicheren Rahmen für die Einrichtung solcher Stellplätze zu schaffen.
  3. Chancen der Digitalisierung nutzen
    In einigen Kommunen laufen derzeit Modellversuche zum Einsatz von smarten Parkleitsystemen, die mit Hilfe von Sensoren freie Parkplätze im öffentlichen Raum erfassen und über digitale Kanäle anzeigen. Solche Systeme können durch transparente Informationen und Buchungsmöglichkeiten von Stellplätzen nachhaltig zur Minimierung des Parksuchverkehrs beitragen, der einen nennenswerten Teil des innerstädtischen Gesamtverkehrs ausmacht. Ein möglichst flächendeckender Einsatz in Vierteln mit hohem Parkdruck ist daher ausdrücklich zu begrüßen.