25. November 2025Handwerkskammer Düsseldorf verstärkt ihre Inklusion fördernde Aktivität
Beschluss der Vollversammlung zielt auf Abbau von Schwellen und Qualifizierung
Besonders kleine und mittlere Betriebe benötigen Hilfe, wenn es um die Einstellung von Menschen mit Einschränkungen sowie deren Aus- und Weiterbildung geht, und Arbeitsplätze und Produktionsabläufe bedarfsgerecht angepasst werden müssen. Seit knapp 20 Jahren engagiert sich die Handwerkskammer (HWK) Düsseldorf deshalb in Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) mit einer eigenen „Fachberatung für Inklusion“ innerhalb eines Netzwerks von Kammern, Verbänden, Selbsthilfeorganisationen und Behörden – und informiert auf ihrer Website jeweils aktuell über das wichtige Handlungsfeld und Hilfestellungen für Betriebe unter: www.hwk-duesseldorf.de/inklusion
Jetzt hat sich die HWK in einem einstimmig verabschiedeten Beschluss ihrer Vollversammlung dazu verpflichtet, das Beschäftigungs- und Qualifizierungspotential von Menschen mit Beeinträchtigungen künftig mit noch gesteigerter Intensität und damit noch gezielter zu erschließen. Unter der Überschrift „Chancen bieten – Fachkräfte gewinnen. Inklusion als Aufgabe der Handwerkskammer“ sieht die Handlungsleitlinie vor, bei der politischen Interessenvertretung verstärkt auf den Abbau bürokratischer Hürden und Belastungen zu dringen, die Mitgliedsbetriebe durch Positiv-Beispiele für das Thema Inklusion zu ermutigen und ihnen ein umfassend kompetentes Beratungsangebot vorzuhalten.
Die organisatorische Voraussetzung für eine Lotsenfunktion der HWK auf dem Gebiet der Inklusion ist bereits am 1.7.2022 geschaffen worden: Seither fungiert die Anlaufstelle in der Kammer im Auftrag des Inklusionsamtes des LVR als „Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber“ (EAA), die die Unternehmen konkret etwa bei der Kontaktaufnahme zu Kostenträgern und bei Antragstellungen unterstützt – mit Erfolg: Im vergangenen Jahr hat die EAA mit 105 neuen Arbeitgeberkontakten einen Anstieg um 15 Prozent erreicht. In insgesamt 51 Fällen bei Ausbildungsbeginn, Übernahme nach der Ausbildung, Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses oder bei der Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen konnte die Inklusions-Fachberatung der Kammer die Betriebe mit insgesamt 110 Förderanträge unterstützen, ein Aufwuchs um 18 Prozent.
So ließen und lassen sich etwa für eine Ausbildung „trotz eines Handicaps in vielen Fällen angepasste und pragmatische Lösungen finden, so auch für die Organisation der Prüfungen – gegebenenfalls auch durch einen Nachteilsausgleich, wie ihn spezielle Ausbildungsregelungen in einer Reihe von großen Ausbildungsberufen inzwischen vorsehen,“ wirbt der für Inklusionsförderung zuständige Geschäftsführer bei der Handwerkskammer Prof. Dr. Hans Jörg Hennecke dafür, von der Unterstützungsleistung der Kammer Gebrauch zu machen.
Daneben hebt das Beschlusspapier auch hervor, dass das Thema Inklusion für viele Unternehmen im Gesundheitshandwerk, im Kfz-Gewerbe oder im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe interessante Marktchancen eröffnet, um Hilfsmittel und technische Lösungen für Menschen mit Einschränkungen anzubieten.
Auch die Handwerkskammer selbst ist durch den Gremienbeschluss gehalten, als Arbeitgeber dauerhaft mit gutem Beispiel voranzugehen. Bereits jetzt berücksichtigt sie Bewerberinnen und Bewerber mit einem Handicap gleichberechtigt, hält technische Hilfsmittel und eine geeignete Arbeitsausstattung, ein ganzheitliches Gesundheitsmanagement sowie flexible Arbeitszeitmodelle vor – und hat auf diese Weise im Durchschnitt der letzten Jahre die gesetzlichen Anforderungen bei der Schwerbehindertenquote mit knapp 6 Prozent bereits übererfüllen können.
Beschlusspapier „Chancen bieten - Fachkräfte gewinnen. Inklusion als Aufgabe der Handwerkskammer“: www.hwk-duesseldorf.de/beschluesse