Beschluss der Vollversammlung vom 23. Juni 2022Für lebendige, nachhaltige und resiliente Stadtentwicklung: Potentiale des Handwerks nutzen und Gewerbestandorte sichern!
Das Handwerk ist in den Städten und Gemeinden des Regierungsbezirks Düsseldorf fest verankert. Handwerksbetriebe versorgen die Bürger vor Ort mit Dienstleistungen und Produkten vielfältigster Art. Sie stellen wohnortnahe Arbeits- und Ausbildungsplätze, sind ein wichtiger Teil regionaler Wertschöpfungsketten und ermöglichen damit eine Stadt der kurzen Wege. Handwerksbetriebe sind standorttreu und bilden damit einen wichtigen Stabilitätsanker für Wirtschaft und Gesellschaft. Auch im starken bürgerschaftlichen Engagement vieler Handwerker zeigt sich die enge Verbundenheit mit ihrer Kommune. Die Wahrnehmung dieser Funktionen macht das Handwerk zu einer tragenden Säule einer lebendigen, nachhaltigen und resilienten Siedlungs- und Stadtentwicklung.
Dazu müssen allerdings die Standorte bestehender Handwerksbetriebe gesichert werden. Die Betriebe benötigen ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten – entweder am jeweils bestehenden oder an einem alternativen Standort. Für Erweiterungen am Standort, für Standortwechsel und für Neuansiedlungen muss ein qualitativ differenziertes und quantitativ angemessenes Flächenangebot zu
bezahlbaren Preisen zur Verfügung stehen. Diese Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren insbesondere in den Ballungsräumen verschlechtert. Getrieben wird diese Entwicklung durch den sparsamen Umgang mit dem hohen Gut Fläche, steigende Miet- und Bodenpreise, Umnutzung von Gewerbegebieten oder forcierten Wohnungsbau. Nutzungskonkurrenzen und Nutzungskonflikte nehmen zu, die Akzeptanz der Anwohner für Gewerbestandorte lässt nach. Auch im ländlichen Raum wird die Gewerbeflächensituation immer schwieriger. Hier schaffen vor allem eine schlechte Verkehrsanbindung oder unzulängliche Internetzugänge Probleme für Handwerksbetriebe.
Durch solche Probleme werden Handwerksbetriebe in ihren Möglichkeiten zur Standortsicherung eingeschränkt, Wachstumsmöglichkeiten gehemmt sowie Neugründungen erschwert. Die Entmischung der Quartiere steht dem Leitbild der Stadt der kurzen Wege entgegen, da die Anfahrtswege für Betriebe und Kunden, die Emissionen und die Stauzeiten zunehmen. Wo Handwerk verschwindet, leiden auch die Quartiere. Diesen Entwicklungen müssen Politik und Verwaltung durch ein umfassendes Maßnahmenbündel entgegenwirken. Aus Sicht der Handwerkskammer Düsseldorf zählen dazu:
- Das Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“ verankern
Aufgrund seiner vielfältigen und dezentralen Struktur weist das Handwerk eine hohe Affinität zur städtebaulichen Tradition der europäischen Stadt, wie sie in jüngerer Zeit durch die „Neue Leipzig-Charta“ wieder aufgegriffen wurde. Handwerk ist ein wesentlicher Teil der lokalen Ökonomie und trägt damit zur Verwirklichung einer „produktiven Stadt“ bei. Kurze Wege, vielfältige Quartiere, gemischte Funktionen und hohe Resilienz zeichnen eine solche Stadt aus. Das Handwerk ist mit seinen zahlreichen Versorgungsfunktionen ein notwendiges Element solcher dezentralen Strukturen, die aus ihrer Überschaubarkeit heraus auch wichtige soziale Funktionen erfüllen. Wohnviertel, Misch- und Gewerbegebiete sowie Innenstädte stellen wichtige Standorte zahlreicher Handwerksbetriebe dar. In diesem Sinne sollte das städtebauliche Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“ in lokalen Stadtentwicklungskonzepten verankert und konkret bauleitplanerisch umgesetzt werden. - Nutzungsmischung in Bestand und Planung sicherstellen
In urbanen innerstädtischen Quartieren darf eine Nachverdichtung nicht dazu führen, dass Nutzungskonflikte unlösbar verschärft werden und ansässiges Handwerk aus dem Quartier oder sogar ganz aus der jeweiligen Stadt abgedrängt wird. Daher ist die bestehende Nutzungsmischung in Mischgebieten sicherzustellen. Außerdem kommt es bei der Schaffung neuer Quartiere darauf an, monofunktionale Wohnquartiere zu vermeiden. Nachverdichtung darf also nicht nur durch Wohnen, sondern muss auch durch Ansiedlung von produzierendem Gewerbe und/oder Dienstleistern erfolgen. Grundsätzlich gilt: Wohn- und Gewerbeflächenentwicklung müssen gleichrangig berücksichtigt werden. - Handwerk als Partner innovativer Lösungen einbeziehen
Handwerk ist von je her ein wichtiger Teil der urbanen Produktion. Im Zuge der Digitalisierung und technologischer Entwicklungen können auch im Handwerk neue Formen der urbanen Produktion ermöglicht oder im Rahmen von Reallaboren erprobt werden. Angesichts der Vielfalt des Handwerks kommen digitalisierte Verfahren jedoch nur für einzelne Betriebe oder Betriebsabläufe und nicht für das gesamte Handwerk in Frage. Zur Entwicklung von Flächen der urbanen Produktion gilt es daher, miteinander verträgliche Nutzungen zu integrieren. Zu beachten ist dabei, dass Handwerksbetriebe, die mit schutzbedürftigen Nutzungen nicht oder schwerlich vereinbar sind, auch künftig Abstände zu empfindlichen Nutzungen benötigen. Flächen der urbanen Produktion können daher in Ergänzung zu bestehenden Gewerbeflächen in Industrie-/Gewerbegebieten entstehen, diese jedoch nicht grundsätzlich ersetzen. - Handwerk bei der Stärkung von Innenstädten mitdenken
Die Corona-Pandemie hat die Krise des Einzelhandels verschärft und damit denn Strukturwandel der Innenstädte beschleunigt. Der Einzelhandel wird weiterhin ein wichtiger Faktor für die Attraktivität der Innenstädte sein, aber künftig wird es darum gehen, andere Nutzungen wieder in die Innenstädte zurückzuholen. Das Handwerk muss dabei mitgedacht werden und kann Teil der Lösung sein. Voraussetzung sind allerdings Qualität und Eignung der Gewerbeimmobilien. So können in freiwerdenden Gewerbestandorten und -immobilien übergreifende Konzepte wie „Maker Spaces“ verwirklicht werden, leerstehende Kaufhäuser und Einkaufszentren für Manufakturen und gläserne Werkstätten umgebaut werden oder Handwerk in attraktive Kooperationsstandorte der Gesundheitswirtschaft, der Kreativwirtschaft oder der Gastronomie integriert werden. - Industrie- und Gewerbegebiete sichern, entwickeln und neu ausweisen
Bestehende Industrie- und Gewerbegebiete gilt es vor Überplanung oder vor heranrückenden sensiblen Nutzungen zu sichern. Darüber hinaus benötigt emittierendes, nicht wohnverträgliches Handwerk neue, quantitativ und qualitativ bedarfsgerechte Gewerbeflächen. Dazu sollten emittierende Betriebe, die auf Gewerbegebiete angewiesen sind, gegenüber produktionsfernen Nutzungen, die wiederum nicht zwingend auf Gewerbegebiete angewiesen oder planerisch nicht erwünscht sind, Vorrang haben. Konkrete Möglichkeiten bieten sich dafür auf brachliegenden Industrieflächen, deren Aufbereitung für Eigentümer und Kommunen wegen des hohen Investitionsbedarfs allerdings oft eine große Herausforderung darstellt. Dem Gewerbeflächenbedarf ist auf allen regionalen und kommunalen Planungsebenen von der Regionalplanung über die Flächennutzungsplanung bis hin zu Bebauungsplänen Rechnung zu tragen. Konzepte zur Gewerbeflächenentwicklung können dazu einen Beitrag leisten. - Mehrstöckige Gewerbestandorte als Ergänzungsoption für flächenschonende Bedarfsdeckung realisieren
Auch Gewerbe- und Industriegebiete können Nachverdichtungspotentiale bieten. Einen Ansatz dafür können mehrstöckige Handwerker-/Gewerbehöfe bilden, die auf verringerte Flächenbedarfe, höhere städtebauliche Qualität oder nachhaltigere energetische Lösungen zielen und zentrumsnah realisiert werden können. Im Handwerk gibt es durchaus Potential für die Nutzung mehrstöckiger Gewerbeimmobilien. Bei der Planung konkreter Modellprojekte müssen aber die gewerkespezifischen Bedarfe und Anpassungsmöglichkeiten von vornherein mitgedacht werden. Lastenaufzüge und die Gewährleistung ausreichender Traglasten sind dabei für viele Betriebe eine notwendige Voraussetzung. Allerdings kommen mehrstöckige Standorte nicht für jedes Gewerk und jedes Geschäftsmodell in Frage. Deshalb muss auch dem weiterhin bestehenden Bedarf an eingeschossigen Gewerbeimmobilien Rechnung getragen werden. - Potentiale für Sharing Economy und Co-Working-Angebote nutzen
Insbesondere in Verbindung mit mehrstöckigen Gewerbestandorten kann auch die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten und Arbeitsgeräten eine Option sein. Dies kann einen Beitrag dazu leisten, eine hohe Auslastung von Maschinen zu erreichen, Kooperation im Rahmen der Kreislaufwirtschaft zu befördern oder innovative Kollaborationsstrukturen zu etablieren. Entsprechende Standorte können also durchaus Innovationsimpulse setzen und als Bestandteil regionaler Transformationsstrategien, wie sie derzeit z. B. im Rheinischen Revier formuliert werden, zum Tragen kommen. - Aktive Bestandspflege und systematische (Klein-)Flächenvorsorge betreiben
Die Städte müssen – auch durch Zusammenarbeit innerhalb ihrer Region – eine systematische Flächenvorsorge betreiben, indem sie sowohl quantitativ als auch qualitativ bedarfsgerechte und finanziell erschwingliche Flächen sowohl für flächenintensives wie auch für kleinteiliges Gewerbe bereithalten. Wo noch nicht vorhanden, gehört dazu auch der Anschluss an schnelles Internet. Nur dann lassen sich Wachstumspotentiale der Betriebe am vorhandenen Standort nutzen oder durch Verlagerung des Standorts neue Investitionen ermöglichen. Anders als große Dienstleistungsunternehmen können Handwerksbetriebe ihren Standort in der Regel nicht überregional verlagern. Nicht Abwanderung, sondern Schließung oder Verzicht auf Wachstum und Beschäftigungsaufbau sind für sie die Alternativen. Die kommunale Wirtschaftsförderung darf sich nicht nur auf international oder national mobile Unternehmen fixieren, sondern muss auch diejenigen Betriebe im Blick haben, die bereits vor Ort ansässig sind und dort auf geeignete Rahmenbedingungen angewiesen sind. Über verfügbare Gewerbeflächen sollte vor Ort transparent informiert werden. - Verkehrs- und Stadtentwicklungspolitik verzahnen
Stadtentwicklung umfasst im Sinne eines integrierten Gesamtkonzepts auch Verkehrspolitik. So sehr das Handwerk sich auch für neue, klimafreundlichere Formen der Mobilität öffnet, so unverzichtbar bleibt für die allermeisten Handwerksbetriebe auch in Zukunft das eigene Fahrzeug als individuell ausgestattete „mobile Werkstatt“, „fahrbares Ersatzteillager“ und „Maschinenstandort“, um zum Kunden oder zu Baustellen zu gelangen. Umgekehrt müssen die Betriebe auch weiterhin für die Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter gut erreichbar sein. Die Bedarfe der Wirtschafts-, Pendler- und Ausbildungsverkehre müssen berücksichtigt werden. Städtebauliche Entwicklungskonzepte, die auf die Zukunft der Innenstadt und der Stadtteilzentren abzielen, müssen daher auch diese Aspekte aufgreifen und unter Einbindung des Handwerks kreative Lösungen umfassen. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Stellplätzen und die Ausweisung von Lade- und Arbeitszonen sowie von Serviceparkplätzen im Rahmen von Parkraum-Management, Stellplatzsatzung und Lösungen für „Parken im Quartier“. Prohibitive Maßnahmen der Verkehrspolitik sind häufig kontraproduktiv, wenn keine adäquaten Mobilitätsalternativen zur Verfügung stehen. - Handwerk in Stadt- und Mobilitätsentwicklungskonzepte konsequent und frühzeitig einbeziehen
Das Handwerk muss als konstitutiver Teil der Stadtgesellschaft und der lokalen Wirtschaft eng in Diskussionsprozesse und Planungen zur Stadtentwicklung eingebunden werden. Das gilt sowohl für die Quartiersentwicklung und für die Verkehrsplanung als auch für die Diskussion um die Transformation der Zentren. Daher muss eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaften, Stadtplanungsämtern und Wirtschaftsförderungen gepflegt werden.