Beschluss der Vollversammlung vom 11. November 2021Für eine nachhaltige und handwerksgerechte Verkehrspolitik! Handwerk und Zukunft der Mobilität im Kammerbezirk Düsseldorf
Im Bund, in Ländern und Kommunen wird verstärkt über eine nachhaltige Mobilitätspolitik diskutiert. Steigendes Güterverkehrsaufkommen und wachsende Staubelastung durch Pkw-Verkehre zwingen zum Umdenken, hin zu einer „Verkehrswende“.
Eine Verbesserung der Verkehrssituation und eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs zugunsten des Umweltverbunds liegt auch im natürlichen Interesse des Handwerks. Dabei steht das Handwerk für eine umsichtige und funktionsbezogene Weiterentwicklung der Mobilität nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Übergeordnetes Ziel muss die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Städte und die Gewährleistung von nachhaltiger, effizienter Mobilität bei gleichzeitiger Reduzierung von Emissionen sein.
Das Handwerk ist dabei in mehrfacher Hinsicht Akteur: Es stellt zum einen unverzichtbares technisches Knowhow bereit, um innovative Lösungen für emissionsarme Energieerzeugung und Mobilität zu entwickeln, diese im Markt zu verbreiten und die hierfür notwendige Infrastruktur zu errichten. Zum anderen stellt die Handwerkskammer Düsseldorf im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements ihren rund 60.000 Handwerksunternehmen diverse Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Ein Schwerpunkt des betrieblichen Mobilitätsmanagements gilt dem betriebseigenen Fuhrpark. Darüber hinaus können die Betriebsinhaberinnen und -inhaber als Multiplikatoren auf das Mobilitätsverhalten von mehr als 330.000 Beschäftigten des Handwerks positiv einwirken.
Kurz- und mittelfristig jedoch wird es für viele Einsatzbereiche im Handwerk kaum Alternativen zum Kfz geben. Deshalb braucht es aus Sicht des Handwerks integrierte, inklusive und pragmatische Mobilitätskonzepte mit Augenmaß undWeitsicht, in denen alle Verkehrsmittel ihren Platz finden und verlässliche Rahmenbedingungen vorfinden.
Vor diesem Hintergrund fordert die Handwerkskammer Düsseldorf Politik und Verwaltung auf, bei all ihren Überlegungen, Planungen und Maßnahmen nachstehende verkehrspolitische Kernanliegen des Handwerks zu berücksichtigen:
- Tempo bei Planung und Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen hochhalten
In den kommenden Jahren müssen viele konkrete Maßnahmen ergriffen werden, um die Verkehrsinfrastruktur zu sanieren und zu modernisieren. Das Handwerk begrüßt die Schritte, die die Landesregierung in den vergangenen Jahren unternommen hat, um Planungskapazitäten zu erweitern, Investitionsmittel verfügbar zu machen und Infrastrukturmaßnahmen zügig umzusetzen. Das Handwerk wirbt auf allen Ebenen dafür, auch künftig mit Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungsverfahren und Baumaßnahmen einen Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Stärkung des Standorts zu leisten. Stringente Abläufe der Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse führen auch zu einer größeren Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern für Infrastrukturprojekte. - Verkehrsmittel funktions-, raum- und nutzerbezogen betrachten
Es gilt, den unterschiedlichen Verkehrsmitteln funktions-, raum- und nutzerbezogen im Hinblick auf ihre jeweiligen Stärken ihre spezifische Aufgabenerfüllung angemessen zu ermöglichen. Aus Sicht des Handwerks dürfen einzelne Verkehrsmittel nicht isoliert betrachtet werden. Zukunftssichere Mobilitätslösungen lassen sich – je nach Raumstruktur und Mobilitätsbedürfnis – durch die Aktivierung unterschiedlicher Verkehrsmittel und deren intermodaler Vernetzung erreichen. - Verkehrspolitischen Entscheidungen umfassende Umweltbilanzen zugrunde legen
Das Handwerk wirbt dafür, die einzelnen Verkehrsträger bzw. Antriebstechnologien vorurteilsfrei zu betrachten, wenn es um Entscheidungen für nachhaltige Mobilität geht. Grundlegend dafür sind umfassende, wahrhaftige Umweltbilanzen in Bezug auf Emissionen, Ressourcenverbrauch oder Entsorgungskosten, an denen sich jeder Verkehrsträger messen lassen muss. In die Betrachtung sind auch die konkreten Verkehrszwecke innerhalb des gesamten Verkehrssektors einzubeziehen, da sich nicht alle Transportvorgänge (z.B. im Handwerk) beliebig mit allen Verkehrsträgern und auch noch nicht mit allen Antriebstechniken erfüllen lassen. Nur dann können rationale Entscheidungen für mehr Klimaschutz getroffen und ineffiziente Lösungen vermieden werden. Für den Verkehrssektor gilt genauso wie für andere klimapolitisch relevante Sektoren, dass ein Nebeneinander von teils komplexen, kurzfristigen und widersprüchlichen Fördermaßnahmen, Besteuerungsregeln und Finanzierungsinstrumenten für die verschiedenen Verkehrsträger vermieden wird. Ordnungspolitische Rahmenbedingungen, die zu technologischen Innovationen ermuntern und Planungssicherheit geben, sind zielführender als Versuche der Politik, Ergebnisse von Innovationsprozessen durch Verbote vorwegzunehmen. - Leitbild der funktionsgemischten Stadt revitalisieren
Nur eine funktionsgemischte Stadt kann eine Stadt der kurzen Wege sein. Dies gilt für die Stadt als Ganzes wie für die einzelnen städtischen Quartiere. Sie ist Voraussetzung für Nahmobilität und reduziert den motorisierten Individualverkehr. Eine rein verkehrsbezogene Betrachtung greift aus Sicht des Handwerks daher zu kurz. Vielmehr sind Mobilitäts- und Stadtplanung im Sinne eines integrierten Gesamtkonzepts zu verschränken. Dabei ist das Leitbild der kompakten, gemischten Stadt konzeptionell zu verankern und zu revitalisieren. - Verkehrskonzepte interkommunal / interregional abstimmen
Verkehrspolitische Maßnahmen, die die gewerbliche Mobilität betreffen, sind vorab zu diskutieren und unter Einbeziehung des Umlandes in Gesamtverkehrskonzepte einzubetten. Ohne die Vernetzung mit benachbarten Kommunen oder Regionen ist eine erfolgreiche Verkehrswende nicht möglich. - Verhältnismäßigkeit und Folgewirkungen von Maßnahmen überprüfen
Die Auswirkungen von Eingriffen in den fließenden und ruhenden Verkehr müssen im Vorfeld ganzheitlich, das heißt unter Beachtung der Bedarfe der unterschiedlichen Nutzergruppen, untersucht und nach Einführung der entsprechenden Maßnahmen regelmäßig auf ihre tatsächlichen Wirkungen hin überprüft werden. Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass positiv evaluierte und anfangs geförderte Maßnahmen wie z. B. „On-Demand-Busse“ auch langfristig finanziell abgesichert werden. - Vor weiteren Restriktionen Angebotserweiterungen für stadtverträgliche Verkehrsmittel umsetzen
Maßnahmen, die den Verkehr beschränken, treffen das Handwerk häufig unmittelbar und sehr empfindlich. Daher sind diese nur dann zu verantworten, wenn flankierende Mobilitätsalternativen bereits im Vorfeld geplant und umgesetzt werden. - Umweltverbund – insbesondere ÖPNV und SPNV – stärken
Im Rahmen der Verkehrswende gilt es, vor allem den Umweltverbund zu stärken. Dazu gehören neben dem Rad- und Fußverkehr vor allem der ÖPNV und der SPNV. Diese sind die zentralen Hebel für eine klimafreundliche Verkehrspolitik. Damit mehr Menschen vom Auto auf ÖPNV/SPNV umsteigen, müssen diese in vielerlei Hinsicht attraktiver und komfortabler werden. Hierzu gehören z. B. ein massiver Ausbau des Schienen- und Streckennetzes, eine Verdichtung der Taktung, eine bessere Vernetzung mit anderen Verkehrsmitteln, digitale Buchungsund Bezahlmöglichkeiten etc. - Verkehrsinfrastruktur in Stand halten und ausbauen
Die verkehrliche Erreichbarkeit, die Qualität und Sicherheit der Verkehrswege sowie die Vernetzung der Verkehrssysteme gehören zu den wichtigsten Standortfaktoren und gleichzeitig zu den am häufigsten unterschätzten Größen für Wachstum und Beschäftigung. Daher liegt es im allgemeinen Interesse, dass die Verkehrsinfrastruktur als eine wesentliche Säule der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und als Garant für den Wohlstand Deutschlands in einem funktionsfähigen Zustand erhalten sowie bedarfsgerecht ausgebaut wird. - Digitalisierung zur Verkehrsverflüssigung und Effizienzsteigerung nutzen
Digitale Lösungen für Parkraumkonzepte, Vernetzung von Verkehrsmitteln, Verkehrsleitsysteme oder Baustellenmanagement leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrsverflüssigung und zur Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur. Auch tragen sie hierdurch wesentlich zur Verbesserung der Luftqualität bei. - Besondere Eigenschaften handwerklicher Wirtschaftsverkehre berücksichtigen
Im Handwerk dient ein Fahrzeug nicht nur als Transportmittel, um eine Person oder einen Gegenstand von A nach B zu befördern. Das Fahrzeug des Handwerks ist vielmehr ein Arbeitsgerät mit multifunktionaler Ausstattung und entsprechendem Mehrfachnutzen: So fungiert es im Laufe eines Arbeitstages beispielsweise sowohl als „Transporter“ oder „mobile Werkstatt“ wie auch als „fahrbares Ersatzteillager“ oder „Maschinenstandort“. Die sogenannte „letzte Meile“, die über Logistiksysteme separat organisierbar wäre, lässt sich daher im Handwerk in den seltensten Fällen sinnvoll zur Anwendung bringen. Auch dem Einsatz von Lastenfahrrädern oder der Nutzung von Sharing Systemen sind gewerkspezifische Grenzen gesetzt. - Erreichbarkeit und Mobilität sicherstellen
Die gute Erreichbarkeit von Kunden und Baustellen mit dem eigenen Kfz bleibt für die meisten Handwerksbetriebe auf Dauer eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche wirtschaftliche Betätigung. Dies gilt auch für stationäre Betriebe, die für Beschäftigte, Lieferanten und Kunden gleichfalls erreichbar sein müssen. - Stellplätze im öffentlichen Raum sichern
Das Handwerk ist mit seinen spezifischen Fahrzeugen, die in unmittelbarem Zugriff stehen müssen, auf im gesamten Stadtgebiet gut verteilte Parkplätze angewiesen, auch im öffentlichen Raum. Dabei sind Parkhäuser und Tiefgaragen schon allein aufgrund der Tatsache, dass die Nutzfahrzeuge des Handwerks wegen ihrer Abmaße hier häufig nicht einfahren oder nicht abgestellt werden können, ungeeignet. Zudem ist die Lage dieser Einstellplätze nicht selten zu weit vom eigentlichen Einsatzort entfernt. - Kommunikation mit dem Handwerk verstetigen, Handwerk frühzeitig in Planungsprozesse einbinden
Die Handwerkskammer, die Kreishandwerkerschaften und die Innungen vor Ort sind in allen verkehrspolitischen Fragen, die ihre Mitgliedsbetriebe betreffen, kompetente Gesprächspartner. Sie sollten deshalb frühzeitig und konsequent in die Diskussion und Planung von Verkehrsvorhaben – wie zum Beispiel die Einrichtung einzelner verkehrsberuhigter bzw. autoreduzierter Bereiche oder die Organisation von Stellplätzen zwecks effizienterer Bus-, Rad- und Wirtschaftsverkehre an Hauptverkehrsstraßen – eingebunden werden. Ein solcher Dialog erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die ebenso natürlichen wie legitimen Interessen der Handwerksbetriebe in die Ausgestaltung von Verkehrsvorhaben einfließen und so die Akzeptanz für Lösungsansätze gefördert wird.