Beschluss der Vollversammlung vom 19. April 2025 (Kurzfassung)Für eine erfolgreiche Integration von Migrantinnen und Migranten und Flüchtlingen

Das Handwerk leidet unter Arbeitskräfte-, Fachkräfte- und Nachwuchsmangel. Der demografische Wandel mindert Wachstumschancen und erschwert Nachfolgelösungen. Gleichzeitig steigen die Erwartungen an Handwerksbetriebe. Klimaschutz, Energie- und Mobilitätswende erfordern innovative Unternehmen mit gut ausgebildeten Mitarbeitenden. Die berufliche Integration von Migrantinnen und Migranten ist Teil der Lösung, Die Potentiale langjährig Zugewanderter, anerkannter Flüchtlinge sowie Fachkräften und Qualifizierungswilligen aus dem Ausland können den Arbeitsmarkt entlasten. Hohe Integrationskraft und gute Aufstiegsperspektiven zeichnen das Handwerk aus. Eine erfolgreiche Integration bedarf aber einer ökonomisch rationalen Zuwanderungspolitik, die auf Integration abzielt und sich anstrengt, den Weg in den Arbeitsmarkt zu ebnen.

  • Sprachkenntnisse vermitteln: Gute Deutschkenntnisse sind im Handwerk unverzichtbar. Auszubildende benötigen mindestens das Sprachniveau B1, idealerweise B2. Das Angebot an verpflichtenden Sprachkursen muss ausgebaut und deren Qualität sichergestellt werden. Sprachkenntnisse müssen dem bescheinigten Sprachniveau entsprechen. Neue Ansätze wie flexiblere Schulbesuchszeiten oder eine Wiederholung des ersten Berufsschuljahres bei Sprachdefiziten sind zu prüfen. Berufsbezogene Sprachkenntnisse sollten stärker gefördert werden. Die Finanzierung und Qualität der Angebote müssen gesichert sein.
  • Kulturelle Werte vermitteln: Kulturelle Werte, festgelegt im Grundgesetz, sind unverhandelbar. Die Vermittlung von Werten und Kulturtechniken ist unverzichtbar für eine erfolgreiche Integration. Basis ist gegenseitiger Respekt und kultureller Austausch. Ausbildungsbetriebe, überbetriebliche Lehrwerkstätten und Berufskollegs sind hierfür in der Ausbildung verantwortlich. Demokratiebildung muss auch Bestandteil von Sprachkursen sein.
  • Möglichkeiten der Beruflichen Bildung aufzeigen: Berufliche Bildung ist ein starker Integrationsmotor. Wichtig ist, dass Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund durch umfassende Angebote ergebnisoffen und diskriminierungsfrei an die berufliche Bildung herangeführt werden. Nicht stereotype Zuweisung, sondern individuelle Fähigkeiten und Interessen sollen im Mittelpunkt stehen.
  • Mehr Flexibilität für den Einstieg in Qualifikation zeigen: Für junge Menschen mit Ausbildungshemmnissen können niedrigschwellige Angebote einen Einstieg ins Handwerk bedeuten. Kürzere Bildungsangebote sind eine Möglichkeit. Teilqualifikationen oder neue Stufenausbildungen können sinnvoll sein. Der Erwerb einer vollwertigen Ausbildung muss jedoch möglich bleiben. Flexibilisierungen beim Qualifikationseinstieg dürfen Ausbildungsstandards aber nicht grundsätzlich aufweichen.
  • „Matching“ intensivieren: Das "Matching" zwischen Migrantinnen und Migranten und Betrie-ben muss verbessert werden. Das bei den Kammern angesiedelte Bundesprogramm "Passgenaue Besetzung. Willkommenslotsen" ist ein richtiger Ansatz, indem es sich an Betriebe und Bewerberinnen und Bewerber gleichermaßen richtet. Wichtig für einen dauerhaften Erfolg sind langlebige, institutionell abgesicherte Strukturen.
  • Ausbildung unterstützen: Auszubildende mit Migrationserfahrung brauchen Unterstützung, um berufliche Sprachkenntnisse zu erwerben. Nur so können sie dem Berufsschulunterricht folgen und sich theoretisches Wissen aneignen. Hierzu sind praktikable und niedrigschwellige Angebote notwendig. „ASAflex“ oder das Mentoringprogramm VerAplus sind erfolgversprechende Angebote, die verstetigt werden sollten.
  • Bildungsstätten modern ausstatten: Potenzielle Auszubildende mit Migrationserfahrung, die noch nicht ausbildungsreif sind, benötigen Unterstützung. Außerbetriebliche Angebote können für die Zielgruppe sinnvoll sein. Hierfür müssen die Bildungsstätten des Handwerks modern ausgestattet sein. Dies erfordert ein tragfähiges Finanzierungskonzept. Dies gilt gleichermaßen für die Berufskollegs. Sie sind sachlich und personell so auszustatten, dass sie ihre anspruchsvolle Integrationsaufgabe bewältigen können.
  • Zielgruppen gemeinsam ansprechen: Das Handwerk will Qualifizierungswillige mit Migrationserfahrung ansprechen. Dazu wird es mit allen Arbeitsmarktakteuren kooperieren. Mit gemeinsamen Angeboten, soll die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten gefördert werden.
  • Anerkennung von Qualifikationen und Validierung von Kompetenzen vorantreiben: Das Handwerk befürwortet die Anerkennung ausländischer Qualifikationen, um die Integration von Zugewanderten in den Arbeitsmarkt zu fördern. Etablierte Qualifikationsanforderungen müssen aber gewahrt bleiben. Verfahren müssen schnell und unbürokratisch sein. Das schafft Transparenz und steigert die Effizienz. Die Validierung von in Deutschland erworbenen Berufserfahrungen kann ein weiterer Baustein sein, um neue Potentiale zu erschließen.
  • Beratungsstrukturen für Betriebe stärken: Um Handwerksbetriebe bei der Einstellung aus-ländischer Fachkräfte zu unterstützen, braucht es verlässliche Ansprechpartner. Hilfsbedarf besteht z. B. bei der Visumsbeschaffung oder der Organisation von Sprachkursen und Unterkünften. Idealerweise könnten dies Fallmanager bei den Jobcentern sein.
  • Praxistauglichkeit des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erhöhen: Das novellierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz aus dem November 2023 weist in die richtige Richtung, hat aber Nachbesserungsbedarf. Visaverfahren sind zu lang und das Zuwanderungsrecht ist weiter zu bürokratisch. Die Zahl der Rechtstitel, um ein Visum für Arbeitsaufnahme oder Ausbildung zu erhalten, muss reduziert werden. Im Ausland bestätigte Deutschkenntnisse müssen der Realität entsprechen. Maßnahmen gegen Lohndumping und Ausbeutung wären sinnvoll.
  • Unterstützungsstrukturen für kleine und mittlere Betriebe etablieren: Um Handwerksbetriebe zu unterstützen, wird die systematische Suche und Rekrutierung von handwerklich vorqualifizierten Arbeitskräften im Ausland immer wichtiger. Arbeitgeber im Handwerk benötigen konkrete Hilfe bei praktischen Herausforderungen wie Visumsbeschaffung, Spracherwerb im In- und Ausland, Wohnungsbeschaffung und Behördengängen. Unterstützungsstrukturen dürfen dabei aber nicht zur Benachteiligung vorhandener Arbeitskräfte führen.