Steinmetz-Ausbilder spricht mit Azubi in Werkstatt.
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Brücke in die BerufsausbildungEinstiegsqualifizierung

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) erleichtert den Weg in eine geregelte Ausbildung. Junge Menschen, die keine Lehrstelle gefunden haben, erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, einen Ausbildungsberuf, einen Betrieb und das Berufsleben kennenzulernen. Sie können auf eine betriebliche Ausbildung vorbereitet werden und zeigen, was in ihnen steckt. Und auch für Handwerksbetriebe ist die Einstiegsqualifizierung eine gute Investition: Sie können potenziellen Fachkräftenachwuchs erst einmal kennenlernen, denn häufig zeigen Schulzeugnisse nicht das Potenzial junger Menschen für eine Ausbildung. Die Bundesagentur für Arbeit fördert das Praktikum mit einem Zuschuss zur Praktikumsvergütung und einer Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung.

  • Die Förderung beginnt frühestens ab 1.­ ­Oktober. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ab 1. August ist je nach Voraussetzungen der Teilnehmenden möglich (z. B. bei Bewerberinnen und Bewerbern aus den Vorjahren)
  • Dauer: 4 bis 12 Monate
  • Eine Einstiegsqualifizierung kann auch in Teilzeit durchgeführt werden. 
  • Eine Einstiegsqualifizierung ist auch zur Vorbereitung einer Ausbildung nach den Ausbildungsregelungen des § 42r der Handwerksordnung für Menschen mit Behinderung zugelassen.
  • Eine Einstiegsqualifizierung kann auch bei einer vorzeitigen Lösung des Ausbildungsverhältnisses im selben Ausbildungsbetrieb durchgeführt werden. Damit soll jungen Menschen, die wegen unterschätzter Anforderungen eine begonnene Ausbildung abbrechen müssen, die Chance gegeben werden, diese Defizite abzubauen.
  • Sofern die Praktikantin bzw. der Praktikant noch berufsschulpflichtig ist, ist der Besuch der Berufsschule notwendig. Sollte keine Berufsschulpflicht (mehr) bestehen, ist die Teilnahme am Berufsschulunterricht trotzdem sinnvoll, möglichst in der jeweiligen Fachklasse.
  • Bei Bedarf das Unterstützungsangebot der Assistierten Ausbildung (AsA) in Anspruch genommen werden. Hier erhalten die Praktikantinnen und Praktikanten individuell abgestimmten Stütz- und Förderunterricht, sowie Unterstützung bei Problemen im Betrieb oder Alltag.
  • Nach Ablauf erhalten die Teilnehmenden ein Zeugnis vom Betrieb. Auf Wunsch kann auch ein Zertifikat der Handwerkskammer angefordert werden. In Einzelfällen können die Zeiten der EQ auch auf die nachfolgende Ausbildung in demselben Beruf angerechnet werden.
  • Die Agentur für Arbeit erstattet auf Antrag des Betriebs monatlich nachträglich Teile der Vergütung und einen pauschalisierten Sozialversicherungsbeitrag. Den Antrag für den finanziellen Zuschuss stellt das Unternehmen unter Vorlage des Praktikumsvertrags online bei der Agentur für Arbeit

Qualifizierungsbausteine

Die Inhalte und Tätigkeiten, die die Praktikantinnen und Praktikanten erlernen, sind eng an die staatlichen Ausbildungsberufe geknüpft. Zur praktischen Durchführung der Einstiegsqualifizierung hat die Handwerksorganisation zahlreiche Qualifizierungsbausteine entwickelt. Eine Übersicht für die jeweiligen Ausbildungsberufe finden Sie auf der Seite der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH).

 

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