Beschluss der Vollversammlung vom 20. November 2025Chancen bieten – Fachkräfte gewinnen. Inklusion als Aufgabe der Handwerkskammer
Inklusion bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von individuellen Beeinträchtigungen – am gesellschaftlichen Leben teilhaben und sich mit bestmöglicher Qualifikation im Arbeitsmarkt etablieren können. Ziel muss es dabei sein, den Betroffenen Selbstbestimmung zu ermöglichen. Dies ist nicht nur eine Aufgabe der Sozialpolitik, sondern auch der Wirtschafts- und Bildungspolitik. In Zeiten des Fachkräftemangels und des demographischen Wandels liegt es auch im ureigensten Interesse der Handwerksbetriebe, die Beschäftigungs- und Qualifizierungspotentiale von Menschen mit Beeinträchtigungen voll auszuschöpfen. Allerdings ist Inklusion kein Selbstläufer. Sie verlangt Ermutigung, Unterstützung und günstige Rahmenbedingungen. Auch die Handwerkskammer Düsseldorf hat in diesem Handlungsfeld Verantwortung und Gestaltungsmöglichkeiten, die uns wichtig sind.
Als Handwerkskammer verfolgen wir daher folgende Handlungsansätze:
- Als Arbeitgeber bieten wir Menschen mit Behinderung Chancen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt!
Die Handwerkskammer ist Arbeitgeber und steht wie viele Handwerksbetriebe in den kommenden Jahren vor der Herausforderung, neue Fachkräfte für Verwaltungstätigkeiten, Beratungsleistungen und Bildungsangebote zu gewinnen. Grundsätzlich werden Bewerberinnen und Bewerber mit Beeinträchtigung bei formaler Eignung bei der Besetzung einer Stelle oder eines Ausbildungsplatzes gleichermaßen berücksichtigt wie Bewerberinnen und Bewerber ohne Beeinträchtigung. Für eine erfolgreiche Tätigkeit im Haus bieten wir Menschen mit Behinderung und Beeinträchtigungen technische Hilfsmittel, geeignete Arbeitsausstattung und flexible Arbeitszeitmodelle an. Im Durchschnitt der letzten Jahre liegt unsere Schwerbehindertenquote (Menschen mit Beeinträchtigung größer oder gleich 50 %) bei knapp 6 Prozent. Damit haben wir die gesetzlichen Anforderungen gem. § 154 Abs.1 SGB IX dauerhaft jährlich übererfüllen können. - Als Arbeitgeber setzen wir auf ein breites Angebot der betrieblichen Gesundheitsförderung!
Inklusion stellt sich als Herausforderung auch bei Beschäftigten, die schon lange bei der Handwerkskammer tätig sind, aber im Laufe der Zeit mit gesundheitsbedingten Einschränkungen zu tun haben. Von deren Erfahrung und Leistungsbereitschaft weiter zu profitieren, ist ein großes Anliegen der Handwerkskammer. Deshalb gibt es im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements einen ganzheitlichen Ansatz. Die Gesundheitsförderung passiert auf psychologischer, biologischer und sozialer Ebene. Unser Angebot erstreckt sich von medizinischer Beratung (auch individuell) und Vorsorge, der Beurteilung von (psychische) Gefährdungen und Maßnahmen zur Ergonomie bis hin zur Wiedereingliederung von länger erkrankten Beschäftigten. Damit können wir einen auf lange Sicht wichtigen Beitrag dazu leisten, dass unsere Beschäftigten erwerbsfähig bleiben. - Wir bieten unseren Mitgliedsbetrieben und deren Beschäftigten kompetente Beratung und Hilfestellung in Fragen der Inklusion!
Gerade kleine und mittlere Betriebe benötigen Hilfe, wenn es um die Einstellung von Menschen mit Einschränkungen geht oder falls bei langjährigen Mitarbeitern gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten. Veränderungen am Arbeitsplatz, in den Produktionsabläufen oder im Personaleinsatz können im Einzelfall ebenso erforderlich sein wie Umschulungsmaßnahmen. Beratung zu Inklusionsthemen ist deshalb ein selbstverständlicher Aspekt der betriebswirtschaftlichen und technischen Beratung, die wir als Handwerkskammer unseren Mitgliedsbetrieben seit 2006 als „Fachberatung für Inklusion“ in Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) anbieten. Seit dem 1.7.2022 erfolgt diese Fachberatung im Auftrag des Inklusionsamtes des LVR als „Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber“ (EAA). Diese hat eine Lotsenfunktion und unterstützt bei der Kontaktaufnahme zu Kostenträgern und bei An-tragstellungen. Im Jahr 2024 konnte die EAA 105 neue Arbeitgeberkontakte verzeichnen. Das bedeutet einen Anstieg um 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dabei konnte sie in 51 Fällen bei Ausbildungsbeginn, Übernahme nach der Ausbildung, Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses oder bei der Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen mit insgesamt 110 Förderanträgen (+18 %) unterstützen. Mit der EAA engagieren wir uns in dem fachlichen Netzwerk von Kammern, Verbänden, Selbsthilfeorganisationen und Behörden. Regelmäßig aktualisierte Informationen gibt es unter: hwk-duesseldorf.de/inklusionsberatung - Wir fördern Inklusion in der Ausbildung, indem wir uns für pragmatische Lösungen einsetzen!
Qualifizierung ist der Schlüssel dafür, dass junge Menschen sich im Arbeitsmarkt etablieren und Karriereziele verfolgen können. Das gilt auch für Menschen mit Einschränkungen – egal, ob sie mit körperlichen Einschränkungen oder mit Lernbeeinträchtigungen zu tun haben. Deshalb setzen wir uns als Handwerkskammer im Rahmen unserer gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten dafür ein, dass individuell angepasste und pragmatische Lösungen für den Ausbildungsverlauf und die Prüfungsorganisation gefunden werden. Dies kann im Rahmen regulärer Ausbildungsberufe geschehen, aber auch unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse durch einen Nachteilsausgleich in der Prüfung oder durch gesonderte „Fachpraktiker“-Regelungen (§§ 42p-42v HwO). So wurden 2021 die Ausbildungsregelungen für Fachpraktiker/-in für Kfz-Mechatronik und Fachpraktiker/-in im Büromanagement erlassen, 2023 die Ausbildungsregelungen für Fachpraktiker/-in Friseur und Fachpraktiker/-in Dachdecker. Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs gibt es auch für die Fort- und Weiterbildung. Entscheidend ist, dass individuelle Qualifizierungspotentiale bestmöglich genutzt werden. Dazu gehört auch, dass wir uns in enger Abstimmung mit Schulen und Betrieben für zielgruppengerechte Berufsorientierungsmaßnahmen, Praktika und Einstiegsqualifizierungen einsetzen. - Wir setzen auf Ermutigung und Beratung der Betriebe!
Inklusion ist für das Handwerk auch ein wichtiger Markt. So haben die Gesundheitshandwerke die originäre Aufgabe, Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen individuelle Hilfsmittel anzufertigen, mit denen sie besser am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsmarkt teilhaben können. Auch die Gewerke des Bauhaupt- und des Ausbaugewerbes sind entscheidende Akteure bei der Aufgabe, barrierefreie und barrierearme Lösungen für Wohnen und im öffentlichen Raum umzusetzen. Als Teil unserer Nachhaltigkeitsstrategie sehen wir als Handwerkskammer unsere Aufgabe darin, in enger Kooperation mit den relevanten Innungen und Fachverbänden Informations- und Fortbildungsmöglichkeiten für interessierte Betriebe anzubieten. So können aus dem Wettbewerb heraus innovative Lösungen für bessere Inklusion hervorkommen.