Bäckerei-Verkäufer gibt Geldbetrag in Kassensystem ein.
Olena Kachmar/123rf.com

Webinar "Meldepflicht für Kassen"

Veranstaltung Betriebswirtschaft

Online-Seminar via Microsoft Teams

Für bargeldintensive Betriebe ist die ordnungsmäßige Kassenführung wichtig. Die Einhaltung der  Anforderungen stellt dabei eine Herausforderung für viele Betriebe dar.

Im Rahmen des sog. Kassengesetzes wurde zum 1. Januar 2020 die Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme eingeführt. Nach acht Jahren Entwicklungszeit steht nun das Meldeverfahren für Kassen seit dem 1. Januar 2025 zur Verfügung. Die Übergangsregelung zur Mitteilungspflicht läuft am 31. Juli 2025 aus. Die von der Finanzverwaltung veröffentlichte Ausfüllanleitung sowie die „FAQ-Kassen“ beantworten jedoch nur einen Teil der Fragen, die sich in der Praxis stellen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bietet eine Online Veranstaltung zur umfassenden Information und als Unterstützung bei der Erfüllung der neuen Verpflichtung an. Die Teilnehmenden erhalten wertvolle Infos zu den folgenden Themenkomplexen:

  • Melde- und nichtmeldepflichtige Aufzeichnungssysteme
  • Wer meldet wann?
  • Art und Umfang der Meldung
  • Inhalte der Übermittlung
  • Weiterführende Hinweise

Alle Teilnehmenden erhalten eine detaillierte Ausfüllhilfe und ergänzende Informationen, um die für das Meldeverfahren benötigten Daten auf einfache Art und Weise zusammenstellen zu können.

 

Bei Fragen zum Seminar wenden Sie sich bitte an:

Sebastian Schulze-Bisping
Referatsleiter beim ZDH
Bereich Steuer- und Finanzpolitik

Tel: 030 20619-296
schulzebisping@zdh.de 

Wann: 27.06.2025 um 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Wo: Online

Veranstalter: ZDH

Anmeldefrist: bis 26.06.2025