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Umgang mit Asbest – Neuregelungen durch die Gefahrstoffverordnung

Veranstaltung Umwelt & Energie

Kostenfreies Update zur Gefahrstoffverordnung

Mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung im Dezember 2024 wurden das risikobezogene Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen in die Verordnung eingebunden, Mitwirkungs- und Informationspflichten des Veranlassers von Tätigkeiten eingeführt und neue Asbestregelungen geschaffen.

 Viele Asbestkontakte geschehen bei handwerksnahen Tätigkeiten beim Bauen im Bestand. In Baustoffen wie Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern und auch anderen Bauchemikalien wie Kitten (kurz „PSF“) kann Asbest enthalten sein. Asbest ist zwar oft nur in geringer Menge in diesen Baumaterialien enthalten, bei Tätigkeiten an diesen Materialien muss aber dennoch mit einer hohen Freisetzung von Asbestfasern gerechnet werden.

Für Tätigkeiten an Gebäuden oder Anlagen, die mit Asbest belastet sind, gelten strenge Schutzmaßnahmen. Rechtliche Grundlage bildet die Gefahrstoffverordnung. Details regelt die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“. 

Der Vortrag erläutert die Konsequenzen für Handwerkbetriebe und schilderte die Unterstützungsangebote der BG BAU.

Kontakt

Dirk Schön

Referent für Umwelt, Energie und Klimabildung

Tel. 0208 82055-76

dirk.schoen--at--hwk-duesseldorf.de

Wann: 25.06.2025 um 15:00 Uhr bis 16:15 Uhr

Wo: Online

Veranstalter: Zentrum für Umwelt, Energie und Klima der Handwerkskammer Düsseldorf